4WHJk++R Termfix | 3i-Institut
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Seniorenporträt

TERMFIX (VERMÖGENSWEITERGABE ZU VEREINBARTEN ZEITPUNKTEN)

Durch den Einsatz von Investmentpolicen kann zu Lebzeiten Vermögen steueroptimiert angelegt und erst zu gewissen „TermFix-Bedingungen“ wie z.B. der 30-ige Geburtstag, die Heirat, Geburt eines Kindes etc. ausbezahlt werden.

PRAXISBEISPIEL

Herr Schmitt ist 50 Jahre alt, geschieden und hat einen minderjährigen Tochter. Sein Vermögen beträgt 1.000.000 EUR, das im Erbfall seiner Tochter zufließen soll.

 

Herr Schmitt möchte vermeiden, dass seine Ex-Frau - sollte die Tochter zum Erbzeitpunkt noch minderjährig sein - Zugriff auf das Vermögen hat.

 

Außerdem soll die Tochter das Geld erst zu ihrem 30. Geburtstag zur freien Verfügung erhalten.
 

DIE LÖSUNG

Herr Schmitt schließt eine Versicherung mit Vermögensmanagement oder Investmentfonds ab. Er ist Versicherungsnehmer und versicherte Person. Als Bezugsberechtigte für den Erbfall setzt er seine Tochter mit einer TermFix-Vereinbarung auf ihren 30. Geburtstag ein.

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2022 ABSCHLUSS

Herr Schmitt

(versicherte Person)

2035 TOD Herr Schmitt

Herr Schmitt

(Versicherungsnehmer)

Tochter
(Bezugsberechtigte)

2045 AUSZAHLUNG

Zu Lebzeiten hat Herr Schmitt freie Verfügung über das Vermögen. Verstirbt er aber wider Erwarten vorzeitig, so erhält die Tochter das Vermögen erst zum 30. Geburtstag abgeltungssteuerfrei ausgezahlt.

 

So ist sichergestellt, dass weder die Ex-Frau an das Geld herankommt oder es in jungen Jahren vergeudet wird.


Während der gesamten Laufzeit sind sämtliche Erträge (alle Dividenden, Zinserträge, Fondsausschüttungen und realisierter Kursgewinne) innerhalb der Police steuerfrei - Zinseszinseffekt auf Wertpapiere.

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