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Problemfall Immobilie in Erbengemeinschaften


Ab dem 1. Januar 2023 droht Erben von Immobilien eine höhere Steuerlast. Das steht zwar so nicht im Jahressteuergesetz 2022, weil die Bundesregierung Steuererhöhungen ausgeschlossen hat, doch die Steuererhöhung kommt durch die Hintertür.


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