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Image by Oxa Roxa

PIA - PERSÖNLICHE INSOLVENZ ABSICHERUNG

Durch den Einsatz von Investmentpolicen kann zu Lebzeiten Vermögen steueroptimiert angelegt und das Privatvermögen von Unternehmern vor dem Zugriff von Gläubigern im Insolvenzfall geschützt werden.

PRAXISBEISPIEL

Herr Schmitt ist 50 Jahre alt und Unternehmer. Zur Versorgung der Familie im Ruhestand hat er 1,5 Mio. EUR auf seinem Bankdepot angelegt.

 

Herr Schmitt möchte dieses Vermögen vor einem eventuellen Zugriff von Gläubigern schützen, falls sein Unternehmen in Schieflage geriete.

DIE LÖSUNG

Herr Schmitt schließt eine Investmentpolice mit Vermögensmanagement oder Investmentfonds ab.

 

Herr Schmitt räumt seiner Ehefrau ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf den Versicherungsvertrag ein.

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Unternehmer Schmitt

(versicherte Person)

Unternehmer Schmitt

(Versicherungsnehmer)

Frau Schmitt
(Bezugsberechtigte)

Nach Ablauf der Insolvenzfristen gehört der Vertrag nicht mehr zum Privatvermögen von Herrn Schmitt.

 

Bei einer Privatinsolvenz können Gläubiger dieses Vermögen nicht angreifen und verwerten.


Während der gesamten Laufzeit sind sämtliche Erträge (alle Dividenden, Zinserträge, Fondsausschüttungen und realisierter Kursgewinne)  innerhalb der Police steuerfrei - Zinseszinseffekt auf Wertpapiere. 

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